Dem steht entgegen, dass die beiden Geräte - um deren Geldinhalt es im vorliegenden Verfahren noch geht - nicht in privaten Räumlichkeiten, sondern im öffentlich zugänglichen Saal des Restaurants aufgestellt waren. Der Beschwerdeführer hat denn auch an einer Einvernahme vom 1. September 2003 zugegeben, es gebe in Liestal zehn bis fünfzehn spielsüchtige Personen, die zu ihm ins Lokal gekommen seien, um an den Automaten zu spielen (act. 3 S. 3 mit Hinweis auf Beilage 3 S. 2). Dass diese Personen nach dem Spiel ihr Geld wieder zurückerhalten hätten, erscheint als unwahrscheinlich, wurden in den Automaten doch fast 3'000 Franken vorgefunden.