260ter StGB nicht erreichen dürften (vgl. Marc Forster, Kollektive Kriminalität, Basel 1998, S. 9/10). Den Ausführungen der Gesuchstellerin ist zu entnehmen, dass die Täter in einer hierarchisch stark ausgeprägten Struktur und bestens organisiert, planmässig, auf Dauer ausgerichtet, in hohem Masse arbeitsteilig und international vorgegangen sein und überdies ihre Organisation in Bezug auf deren Aufbau und Zusammensetzung "geheim gehalten" haben sollen (vgl. Gesuch S. 11-13). Zwar dürfte die Gruppe der Angeschuldigten gemäss den Ausführungen der Gesuchstellerin einen sehr hohen Organisationsgrad erreicht haben.