Folglich ist Fluchtgefahr nach wie vor zu bejahen. Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe nun eine Haftdauer von 36 Monaten ausgestanden, eine Dauer, die in grosse Nähe der zu erwartenden Freiheitsstrafe rücke. Dies ist angesichts des angeblichen Deliktsbetrages von knapp neun Millionen Franken und der Vielzahl der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftaten zur Zeit noch zu verneinen. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft wird noch in diesem Monat vor einem Berner Gericht Anklage erheben. Es wird dann Sache des zuständigen Strafrichters sein, für eine Durchführung der Hauptverhandlung mit der wegen der bereits langen Haftdauer gebotenen besonderen Beschleunigung zu sorgen.