D. Mit Schreiben vom 5. Juli 2002 ersuchte Dino Bellasi bei der Schweizerischen Bundesanwaltschaft um die Entlassung aus der Untersuchungshaft. Zum einen sei heute die Fluchtgefahr zu verneinen. Zum zweiten sei die Haftdauer inzwischen unverhältnismässig. Und zum dritten sprächen Gründe der Resozialisierung für eine Haftentlassung. Am 9. Juli 2002 leitete die Schweizerische Bundesanwaltschaft das Haftentlassungsgesuch an das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt weiter, da dieses oder allenfalls das urteilende Gericht zuständig sei.