C. Mit Verfügung vom 29. April 2002 schloss der Stellvertretende Eidgenössische Untersuchungsrichter implizit die Voruntersuchung durch Zustellung der Akten und des Schlussberichts an die Schweizerische Bundesanwaltschaft. Gleichzeitig stellte er dieser den Antrag auf Anklageerhebung gegen Dino Bellasi wegen mehrfacher Veruntreuung im Amt, gewerbsmässigen Betruges, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfacher falscher Anschuldigung, mehrfacher Geldwäscherei, mehrfacher Urkundenfälschung im Amt sowie mehrfachen unerlaubten Erwerbs und Tragens von Waffen.