Am 14. Januar 2004 wurde X.________ in der Schweiz verhaftet und in provisorische Auslieferungshaft versetzt. Nachdem er mit einer vereinfachten Auslieferung nicht einverstanden war, erliess das Bundesamt für Justiz noch am selben Tag einen Auslieferungshaftbefehl, der X.________ am 15. Januar 2004 eröffnet wurde.