Namentlich soll er am 3. Februar 2003 die Ermordung eines Polizeibeamten organisiert und anschliessend die Täter in seinem Haus versteckt haben. Zudem habe er zusammen mit anderen Personen am 2. März 2003 auf einer Strasse und zwischen dem 6. und dem 9. März 2003 bei einer Schule je einen Sprengkörper angebracht, die dann allerdings nicht explodiert seien. Gestützt auf einen Haftbefehl des Gerichts in Vranje vom 22. Oktober 2003 wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation und weiterer Straftaten ersuchte Interpol Belgrad am 30. Dezember 2003 die Schweiz um Inhaftnahme von X.________ zwecks späterer Auslieferung an Serbien und Montenegro. Am 14. Januar 2004 wurde X._____