63 Abs. 2 VStrR, der ausdrücklich eine Verbindung der beiden entsprechenden Entscheide vorsieht). Den Antrag, Rechtsanwalt Dr. Sylvain Maurice Dreifuss als amtlichen Verteidiger einzusetzen, wird die Oberzolldirektion nach Einholung einer Stellungnahme bei diesem zum vorgesehenen Umfang des Mandates und zu den Gründen, die ihn als Verteidiger ausschliessen sollen, erneut zu beurteilen haben. Des in der Eingabe vom 12. August 2002 beantragten zweiten Schriftenwechsels bedarf es unter diesen Umständen nicht.