28 Abs. 4 VStrR). 1.1 Der angefochtene Entscheid datiert vom 11. Juni 2002 und ging bei Rechtsanwalt Rolf Schilling nach dessen Angaben am 13. Juni 2002 ein. Am Tag darauf wandte sich Rechtsanwalt Rolf Schilling an die Oberzolldirektion und ersuchte darum, auf den Entscheid vom 11. Juni 2002 "zurückzukommen und Dr. Dreifuss als amtlichen Verteidiger für die Strafverteidigung sowie den Unterzeichneten ... als amtlichen Vertreter im Nachforderungsverfahren zu bezeichnen". Dabei handelt es sich um ein Wiedererwägungsgesuch bei der Verwaltungsbehörde, die den angeblich mangelhaften Entscheid gefällt hat.