Eventualiter sei die Angelegenheit der Oberzolldirektion zur neuen Behandlung und Entscheidung zurückzuweisen. Eventualiter sei ein zweiter Schriftenwechsel anzuordnen, um den in der Vernehmlassung als amtliche Verteidiger ausgeschlossenen Rechtsanwälten Dr. Sylvain Maurice Dreifuss und Kurt Hog Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Es sei dem Beschwerdeführer auch für das Verfahren vor der Anklagekammer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Die Kammer zieht in Erwägung: