und ersuchte im Auftrag seines Klienten "sowie in eigener Sache", auf den Entscheid vom 11. Juni 2002 zurückzukommen und Rechtsanwalt Dr. Sylvain Maurice Dreifuss als amtlichen Verteidiger für das Strafverfahren sowie Rechtsanwalt Rolf Schilling, allenfalls im Sinne einer Substitutionsermächtigung für Rechtsanwalt Dr. Dreifuss, als amtlichen Vertreter im Verfahren betreffend Nachforderung von Zollabgaben und Mehrwertsteuern zu bezeichnen. Mit Schreiben vom 5. Juli 2002 teilte die Oberzolldirektion Rechtsanwalt Rolf Schilling mit, sie sehe keinen Anlass, auf ihren Entscheid vom 11. Juni 2002 zurückzukommen.