noch beantragt, dass ihm Rechtsanwalt Dr. Sylvain Maurice Dreifuss als amtlicher Verteidiger zugewiesen werde. In der Zwischenzeit habe er jedoch neu die Anwälte des Anwaltsbüros Rosenow Grob Schilling mit seiner Interessenwahrung beauftragt. Diese ersuchten denn auch mit Eingabe vom 5. April 2002 um Einsetzung als amtliche Anwälte. Nach ständiger Praxis sei ein amtliches Mandat aber nicht einem Anwaltskollektiv zu übertragen, sondern es sei ein einzelner Anwalt damit zu betrauen. Im vorliegenden Fall sei deshalb Rechtsanwalt Rolf Schilling, der die Eingabe vom 5. April 2002 unterzeichnet habe, als amtlicher Verteidiger einzusetzen.