C. Mit Schreiben vom 5. April 2002 beantragte Rechtsanwalt Rolf Schilling vom Anwaltsbüro Rosenow Grob Schilling in Zürich der Zollkreisdirektion II, es sei X.________ im Verfahren betreffend Nachforderung von Einfuhrabgaben ein vom Bund zu bezahlender Rechtsbeistand zu bestellen und das Anwaltsbüro Rosenow Grob Schilling mit dieser Aufgabe zu betrauen. Rechtsanwalt Rolf Schilling führte unter anderem aus, die Nachforderungen gäben den Rahmen für allfällige Strafen gegen X.________, insbesondere von Bussen, zwingend vor; diese Reflexwirkung des Veranlagungsverfahrens auf das Strafrecht erheische, X.___