Gegen diesen Entscheid erhob X.________ am 15. Oktober 2001 persönlich bei der Oberzolldirektion Beschwerde. Er machte geltend, die Begründung der Zollkreisdirektion II sei fehlerhaft und eine Beschwerde ohne anwaltlichen Beistand ohnehin rechtsstaatlich bedenklich, weshalb ihm Rechtsanwalt Dr. Sylvain Maurice Dreifuss auch für die Beschwerdeführung als amtlicher Verteidiger zur Seite zu stellen sei.