Mit einem weiteren Schreiben vom 17. September 2001 teilte jedoch X.________ der Zollkreisdirektion persönlich mit, dass er keinen Anwalt gefunden habe, der bereit sei, ohne Honorarvorschuss seine weitere Verteidigung zu übernehmen. Er beantragte erneut, es sei Rechtsanwalt Dr. Sylvain Maurice Dreifuss als amtlicher Verteidiger zu bestellen. Am 9. Oktober 2001 lehnte die Zollkreisdirektion II das Gesuch um Bestellung eines amtlichen Verteidigers mit der Begründung ab, es seien seit dem Urteil des Bundesgerichts vom 26. Juli 2001 keine neuen Argumente vorgebracht worden, auf die einzutreten wäre. Gegen diesen Entscheid erhob X._____