Mit Gesuch vom 7. November 2001 beantragt die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen der Anklagekammer des Bundesgerichts, die Behörden des Kantons Aargau berechtigt und verpflichtet zu erklären, das Strafverfahren gegen B.________ wegen Hehlerei und SVG-Widerhandlungen zu führen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau beantragt, das Gesuch abzuweisen. Die Anklagekammer zieht in Erwägung: 1.- Für die Verfolgung und Beurteilung einer strafbaren Handlung sind gemäss Art. 346 Abs. 1 StGB die Behörden des Ortes zuständig, wo die strafbare Handlung ausgeführt wurde.