Aufnahme Nr. 6). Der Polizei ist sofort aufgefallen, dass die Fensterscheibe hinten rechts nicht wegen der Hitzeeinwirkung geborsten sein konnte, weil aufgrund des Spurenbildes unschwer zu erkennen war, dass der Brand seinen Anfang im vorderen Teil der Fahrgastzelle genommen hatte (Anzeige S. 3). Die Fensterscheibe musste folglich eingeschlagen worden sein, und dies war - wie auch aus den fotografischen Aufnahmen ersichtlich ist - für die Polizei erkennbar. Bei dieser Sachlage kann ernstlich nicht behauptet werden, dass für die Polizei zunächst primär eine technische Ursache im Vordergrund gestanden hätte.