2. Es ist unbestritten, dass die Brandstiftung in Solothurn wenige Stunden vor derjenigen in Biel begangen wurde. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn stellt sich jedoch auf den Standpunkt, nicht der Zeitpunkt der Tat, sondern derjenige der ersten Ermittlungshandlung gegen einen bereits bekannten oder noch unbekannten Täter sei für die Bestimmung des Gerichtsstands massgebend. Die Kantonspolizei Solothurn habe nach einem Gespräch mit dem Besitzer des brennenden Fahrzeugs vorerst eine technische Ursache der Brandentstehung vermutet.