In den in den letzten Tagen vor der Entlassung des Beschwerdeführers aus der Untersuchungshaft beschlagnahmten umfangreichen Akten wurden Dokumente gefunden, die auf neue, bis dahin nicht bekannte strafrechtlich relevante Sachverhalte schliessen liessen. Die beantragte Überwachung sollte nicht nur eine Verifizierung der gemäss damaliger Aktenlage in Frage stehenden Verbindungen zwischen dem Beschwerdeführer und Personen der Baubranche ermöglichen, sondern auch dazu dienen, Erkenntnisse über mögliche Absprachen zwischen dem Beschwerdeführer und noch einzuvernehmenden Dritten sowie zu den Sachverhalten an sich zu gewinnen.