Gegenüber dem Beschwerdeführer bestand bei Anhebung der Strafuntersuchung der konkrete Verdacht, für die Erteilung der Bauaufträge an die von ihm ausgewählten Handwerker und Bauunternehmer dem Bundesbeamten M.________ Fr. 25'000.-- bis Fr. 30'000.-- und dem beauftragten Architekten des Bundes Fr. 10'000.-- bis 15'000.-- unrechtmässig bezahlt zu haben. Die Bauunternehmer ihrerseits stellten dem Bund um 10 - 20 % überhöhte Offerten und schliesslich auch Rechnung in dieser Höhe und gaben den Zusatzbetrag an den Beschwerdeführer weiter.