Der Beschwerdeführer wird des Betruges ( Art. 146 StGB), der Urkundenfälschung ( Art. 251 StGB), der strafbaren Teilnahme an ungetreuer Amtsführung ( Art. 314 StGB) und der Bestechung ( Art. 322ter - 322sexies StGB) beschuldigt. Er bestreitet diesen Tatverdacht nicht und damit auch die Erfüllung der Voraussetzung von Art. 66 Abs. 1 lit. b BStP nicht. 6.- Der Beschwerdeführer räumt in seiner Beschwerde ein, die materielle Voraussetzung von Art. 66 Abs. 1 lit. a BStP hätte vorgelegen. In seiner Beschwerdeergänzung bringt er indessen vor, inwiefern die Voraussetzung von Art. 66 Abs. 1 lit. a BStP vorgelegen haben solle, sei nicht nachvollziehbar.