Er hielt an seinen Anträgen fest. In ihrer Stellungnahme vom 9. Januar 2001 zur Beschwerde und deren Ergänzung beantragt die Schweizerische Bundesanwaltschaft der Anklagekammer, die Beschwerde abzuweisen. E.- Die Akten betreffend die Genehmigung der Telefonüberwachung von G.________ durch den Präsidenten der Anklagekammer des Bundesgerichts wurden von Amtes beigezogen. F.- Im angeordneten zweiten Schriftenwechsel halten die Parteien an ihren Anträgen fest. Die Anklagekammer zieht in Erwägung: ____________________________________ 1.- Die durch die Bundesanwaltschaft angeordnete und nachträglich mitgeteilte Überwachung des Fernmeldeverkehrs unterliegt der Beschwerde gemäss Art.