Mit Beschwerde vom 4. Dezember 2000 beantragt G.________, es seien die Unterlagen betreffend Überwachung des Fernmeldeverkehrs aus den Akten zu weisen und die Kosten der Überwachung des Fernmeldeverkehrs der Bundesanwaltschaft aufzuerlegen; im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens sei ihm Einsicht in die Untersuchungsakten zu gewähren und ihm anschliessend Frist zur ergänzenden Begründung der Beschwerde anzusetzen; es sei ihm die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung zu gewähren.