Gleichentags richtete die Schweizerische Bundesanwaltschaft das entsprechende Gesuch um Genehmigung der Überwachungsmassnahme an den Präsidenten der Anklagekammer des Bundesgerichts, welcher diese am 11. Oktober 2000 bis zum 10. November 2000 erteilte. C.- Am 24. November 2000 teilte die Bundesanwaltschaft G.________ mit, dass sie die auf seinen Namen lautenden drei Telefonanschlüsse für den Zeitraum vom 10. Oktober bis 10. November 2000 im Sinne einer Teilnehmeridentifikation mit Gesprächsinhalten (aus- und eingehende Gespräche), Standortbestimmung und SMS-Überwachung (Natelanschlüsse) durchgeführt habe. D.- Mit Beschwerde vom 4. Dezember 2000 beantragt G.__