Mit Gesuch vom 10. November 2000 beantragte Dino Bellasi dem Stellvertreter der Eidgenössischen Untersuchungsrichterin, ihn im Anschluss an die für den 16. November 2000 vorgesehene Einvernahme aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Mit Verfügung vom 21. November 2000 wies der Stellvertreter der Eidgenössischen Untersuchungsrichterin das Haftentlassungsgesuch ab. E.- Mit Beschwerde vom 23. November 2000 beantragt Dino Bellasi der Anklagekammer des Bundesgerichts, ihn umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Der Stellvertreter der Eidgenössischen Untersuchungsrichterin beantragt, die Beschwerde abzuweisen. In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung hält Dino