B. A.X.________, B.X.________ und C.X.________ wenden sich mit Eingabe vom 10. Oktober 2002 an die Bundesanwaltschaft und beantragen, es sei das gegen sie geführte gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren einzustellen. Dessen Kosten seien vom Staat zu tragen. Es sei ihnen für die Nachteile, die sie durch das Ermittlungsverfahren erlitten haben, eine Entschädigung in angemessener Höhe auszurichten (act. 1). Die Bundesanwaltschaft übermittelt die Eingabe mit Schreiben vom 22. Mai 2003 an die Anklagekammer des Bundesgerichts und stellt den Antrag, das Entschädigungsbegehren sei abzuweisen.