Die Beamten betraten später mit dem Schlüssel der Gesuchstellerin die eheliche Wohnung, wo der Gesuchsteller im Beisein der neun Jahre alten Tochter ebenfalls festgenommen wurde. Noch am selben Abend wurde das Ehepaar nach Bern verbracht und dort im Regionalgefängnis bis zum folgenden Abend inhaftiert. Zusätzlich wurden der Fernmeldeverkehr überwacht und Informatikmittel ausgewertet. Während der ganzen Aktion verhielten sich die Gesuchsteller verständnisvoll und kooperativ, so dass ihnen kein Verschulden, das sich genugtuungsmindernd auswirken könnte, angelastet werden kann (vgl. den Schlussbericht der Bundeskriminalpolizei vom 29. November 2002, Ordner der Bundesanwaltschaft Register 5).