Aber erst durch die Durchsuchung der Büroräumlichkeiten bei der Firma Z. ________ durch die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei erhielt der ausserordentlich gravierende Vorwurf, der Ehemann der Gesuchstellerin sei in der Schweiz für die Al-Qaida tätig, für die Arbeitgeberin eine erhöhte Glaubwürdigkeit. Die Gesuchstellerin wurde denn auch nach einer internen Sitzung bei der Firma Z. ________ unter einem Vorwand zurückbehalten und durch die Untersuchungsbehörden festgenommen. Die Beamten betraten später mit dem Schlüssel der Gesuchstellerin die eheliche Wohnung, wo der Gesuchsteller im Beisein der neun Jahre alten Tochter ebenfalls festgenommen wurde.