A. In einem mit "Harsono" unterzeichneten und in indonesischer Sprache abgefassten Schreiben an die Schweizer Botschaft in Jakarta wurde im Herbst 2002 behauptet, bei einem gewissen "A." handle es sich um ein Mitglied der Terrororganisation Al-Qaida, dessen Auftrag es sei, in der Schweiz mögliche Attentatsziele ausfindig zu machen; seine Ehefrau, die sich ebenfalls in der Schweiz aufhalte, arbeite bei der Firma Z.________. Es stellte sich heraus, dass es sich bei der Frau um B. X.________ und beim beschuldigten Mann um A. X.________ handeln könnte.