2 mit Hinweis auf Gerichtsstandskorrespondenz act. 5 Ziff. 4). Aufgrund der Akten, die der Anklagekammer vorliegen, kann zur Zeit nicht davon ausgegangen werden, dass A.________ an der Tat in Zürich beteiligt war. Der Umstand, dass der Camcorder in seinem Fahrzeug aufgefunden wurde, lässt für sich allein nur den Verdacht auf Hehlerei zu. Andere Indizien dafür, dass A.________ zusammen mit mindestens einem anderen Täter den Einbruch begangen haben könnte, fehlen.