2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hält in ihrer Stellungnahme an die Anklagekammer vom 5. Mai 2003 fest, dass die Bezirksanwaltschaft Bülach in der Gegenstand der Eingabe des Gesuchstellers bildenden Strafuntersuchung bereits am 28. April 2003 (Nachtrags-) Anklage an das Bezirksgericht Bülach erhoben habe, nachdem der Gerichtsstand nach Abschluss der Untersuchung durch das Bezirksamt Münchwilen anerkannt worden sei. Diese Anerkennung sei erfolgt, weil die Untersuchung im Kanton Thurgau noch vor Durchführung der neuen Verhandlung vor Bezirksgericht Bülach vom 28. Mai 2003 abgeschlossen worden sei (act. 7).