Am 28. Mai 2003 findet vor dem Bezirksgericht Bülach eine neue Verhandlung statt. Nach dem ersten Entscheid des Bezirksgerichts Bülach gingen beim Bezirksamt Münchwilen/TG weitere Anzeigen gegen Erwin Kessler ein, weil dieser in dessen Zuständigkeitskreis wohnt und von dort aus in den neuen Fällen publizistisch tätig geworden ist. Nachdem das Bezirksamt Münchwilen von der Aufhebung des bezirksgerichtlichen Urteils erfahren hatte, wandte es sich am 14. November 2002 an den Präsidenten des Bezirksgerichts Bülach, mit der Bitte um Prüfung des Gerichtsstandes. Die Anfrage wurde durch die Bezirksanwaltschaft Bülach am 22. November 2002 abschlägig beantwortet.