A. Erwin Kessler kämpft seit Jahren gegen das Schächten und ist diesbezüglich publizistisch tätig. Dabei zieht er Parallelen zwischen den rituellen Schlachtungen und der Missachtung von Bestimmungen des Tierschutzes. Die Bezirksanwaltschaft Bülach/ZH führt seit längerem gegen ihn eine Strafuntersuchung wegen Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB. Es wurde Anklage erhoben, und am 5. Dezember 2001 fällte das Bezirksgericht Bülach einen ersten Entscheid. Das Obergericht des Kantons Zürich hob diesen Entscheid jedoch aus formellen Gründen am 20. August 2002 wieder auf. Am 28. Mai 2003 findet vor dem Bezirksgericht Bülach eine neue Verhandlung statt.