1. Das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau wird gutgeheissen, und die Behörden des Kantons Schwyz werden berechtigt und verpflichtet erklärt, die A.________, B.________, C.________, D.________, E.________ und F.________ vorgeworfenen strafbaren Handlungen zu verfolgen und zu beurteilen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieses Urteil wird der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau und der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 7. Mai 2003 Im Namen der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: