2. Der Beschwerdeführer macht neu geltend, eine am 6. März 2003 zustande gekommene Vereinbarung zwischen verschiedenen Parteien beseitige den Schaden bei den Banken vollständig und ermögliche auch die Schadensbehebung bei der B.________ AG. Durch diese Vereinbarung sei die zu erwartende Strafe sehr erheblich reduziert worden, weshalb heute keine Fluchtgefahr mehr bestehe (act. 1 S. 3 - 7 mit Hinweis auf Beschwerdebeilage 2).