B. Das Bundesamt für Justiz bewilligte am 19. März 2003 die Auslieferung von X.________ für die ihm zur Last gelegten Straftaten. Dieser erklärte am 26. März 2003, dass er dagegen Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben werde. C. Mit Eingabe vom 19. März 2003 beantragte X.________ dem Bundesamt für Justiz, die Auslieferungshaft sei gegen die Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen aufzuheben. Das Bundesamt für Justiz lehnte das Haftentlassungsgesuch vom 19. März 2003 am 26. März 2003 ab.