1. Das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern wird gutgeheissen, und die Behörden des Kantons Tessin werden berechtigt und verpflichtet erklärt, die X.________ und Y.________ zur Zeit vorgeworfenen strafbaren Handlungen zu verfolgen und zu beurteilen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieses Urteil wird der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern und dem Ministero pubblico del Cantone Ticino schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 23. April 2003 Im Namen der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: