Es ist seit der Verhaftung der Beschuldigten keine lange Zeit verstrichen, zumal zu berücksichtigen ist, dass sich die Befragungen von X.________ mühsam gestalteten (Schlussbericht S. 7 unten). Es wäre unbillig, wenn den Behörden des Kantons Luzern ihr pflichtgemässes Verhalten nun zum Nachteil gereichte.