1. Es ist unbestritten, dass die ersten drei Strafanzeigen im Kanton Tessin erstattet worden sind. Gemäss dem Grundsatz des forum praeventionis ist demnach der Kanton Tessin für das vorliegende Strafverfahren zuständig. Die vom Ministero pubblico des Kantons Tessin vertretene Auffassung, die Anzeigen seien gegen "Unbekannt" erstattet worden und es komme deshalb auf die Festnahme im Kanton Luzern an, ist unrichtig (vgl. Erhard Schweri, Interkantonale Gerichtsstandsbestimmung in Strafsachen, Bern 1987, N 140). Im Übrigen liegt auch das Schwergewicht der deliktischen Tätigkeit im Kanton Tessin, wo zehn von den insgesamt 14 angezeigten Straftaten begangen worden sein sollen.