A. Am 21. Januar 2003 wurden X.________ und Y.________ im Kanton Luzern festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt. Die beiden sind geständig, zehnmal im Kanton Tessin und je einmal in den Kantonen Luzern, Bern, Zürich und Solothurn Diebstähle verübt zu haben. Die ersten Strafanzeigen waren in den Tessiner Fällen und zwar am 15., 19. und 20. Januar 2003 eingegangen. Die Kantonspolizei Luzern erstellte am 13. März 2003 einen Schlussbericht. Die Behörden der Kantone Luzern und Tessin konnten sich in der Gerichtsstandsfrage nicht einigen.