[AZA 0/2] 8G.44/2001/gnd ANKLAGEKAMMER ************************* 13. August 2001 Es wirken mit: Bundesrichter Nay, Vizepräsident der Anklagekammer, Bundesrichter Wiprächtiger, Bundesrichterin Escher und Gerichtsschreiber Monn. --------- In Sachen A.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Pierre-Marie Waldvogel, Am Schanzengraben 27, Postfach, Zürich, gegen Bundesamt für Justiz, Abteilung Internationale Rechtshilfe, Sektion Auslieferung, Beschwerdegegner, betreffend Auslieferungshaftbefehl, zieht die Anklagekammer in Erwägung: 1.- a) B.________ wird verdächtigt, am 12. Januar 1998 in Amsterdam zusammen mit einem Mittäter eine Person vorsätzlich getötet zu haben.