2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieses Urteil wird der Gesuchstellerin und der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 3. Juni 2003 Im Namen der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: