Die Untersuchung kann somit nicht als nahezu abgeschlossen betrachtet werden. Eine Verlegung des Gerichtsstands in den Kanton Graubünden wird den prozessualen Aufwand in der Untersuchung erleichtern, da die Beweiserhebung - soweit sie in der Schweiz vorzunehmen ist - an Ort und Stelle erfolgen kann. Schliesslich ermöglicht ein Gerichtsstand im Kanton Graubünden X.________, sich am Ort zu verteidigen, wo er seinen Wohnsitz hat (vgl. Schweri, a.a.O., N. 407 S. 137). Ferner kann damit dem Bedürfnis entsprochen werden, das Strafverfahren dort durchzuführen, wo das Konkursverfahren stattfindet (vgl. BGE 118 IV 296 E. 3c S. 300).