Sie habe auch Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie Patente besessen. X.________ soll bei ungenügender Kapitalausstattung der (am 9. Juli 2001 in Konkurs gefallenen) C.________AG spekulative Geschäfte getätigt und Dritten gegenüber den Anschein erweckt haben, dass die C.________AG über beträchtliche Vermögenswerte verfüge. Es bestehen weiter Anzeichen dafür, dass er so genannte "historische Bankgarantien" über die C.________AG betrügerisch zu verwerten versucht habe. Ferner sind Banküberweisungen oder Cash-Bezüge von der C.________AG auf das Konto des Beschuldigten in Höhe von Fr. 32'000.-- bisher ungeklärt geblieben.