Das Untersuchungsrichteramt Solothurn liess im August und September 2002 Erhebungen (Einholung von Auskünften bei der Bündner Kantonalbank und dem Konkursamt Davos, Hausdurchsuchung bei X.________, Beschlagnahme von Dokumenten und Vermögenswerten) durchführen. Auf Grund dieser Erhebungen erweiterte es das Verfahren in Sachen C.________AG auf den Tatbestand des betrügerischen Konkurses, des Betrugs, der Veruntreuung und evtl. der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Entgegen den Aussagen des Beschuldigten soll die C.________AG anscheinend eine Geschäftstätigkeit entfaltet haben, insbesondere im Handel mit Bankgarantien. Sie habe auch Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie Patente besessen.