B. Mit Gesuch vom 28. März 2003 beantragt die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn der Anklagekammer des Bundesgerichts, die Behörden des Kantons Graubünden seien als zur Strafverfolgung und Beurteilung von X.________ berechtigt und verpflichtet zu erklären. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden beantragt in ihrer Stellungnahme, das Gesuch sei abzuweisen und der Kanton Solothurn berechtigt und verpflichtet zu erklären, die Strafverfahren gegen X.________ durchzuführen. Die Kammer zieht in Erwägung: