wegen Unterlassung der Buchführung der C.________AG, deren einziger Verwaltungsrat er gewesen war. Am 9. Januar 2002 wandte sich der Kanton Graubünden an den Kanton Solothurn mit der Bitte um Anerkennung des Gerichtsstands auch in diesem Verfahren. Der Kanton Solothurn lehnte seine Zuständigkeit ab. Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Solothurn stellte am 25. Juli 2002 das wegen Teilnahmehandlungen gegen X.________ eröffnete Verfahren ein. Am 7. August 2002 eröffnete es ein Verfahren gegen X.____