5. Das Gesuch ist gutzuheissen. Die Gesuchstellerin ist zu ermächtigen, die am 29. September 2000 beschlagnahmten und versiegelten Papiere im Beisein der Gesuchsgegnerin oder deren Vertreter zu durchsuchen. Anlässlich der Entsiegelung werden diejenigen Papiere auszuscheiden und der Inhaberin unverzüglich zurückzugeben sein, die mit dem Gegenstand der Strafuntersuchung offensichtlich in keinem Zusammenhang stehen und keinen Bezug zu den in Frage stehenden Widerhandlungen haben. Dass die Gesuchstellerin berechtigt ist, die für die Untersuchung relevanten Papiere auszuwerten, ist selbstverständlich;