Dies trifft nicht zu. Im Dossier 16246 (Beilage 7.2 zu act. 1) ist auf dem Luftfrachtbrief als "Consignee" ausdrücklich die "X.________ Inc., c/o B.________ SA, Zurich, Switzerland" aufgeführt (Beleg 3 in Beilage 7.2). Zwar könnte es sich dabei theoretisch um eine gleichnamige Gesellschaft in Hong Kong handeln, wie die Gesuchsgegnerin andeutet, aber die Adresse spricht eher dafür, dass die in Zürich domizilierte Gesellschaft gemeint ist. Wie es sich damit verhält, wird allenfalls die Durchsuchung der Papiere zeigen. Die Gesuchstellerin führt aus, die Akten könnten Hinweise darauf enthalten, wer die Endabnehmer der Diamanten waren;