1. Die Gesuchsgegnerin macht geltend, Inhaberin der in den Räumlichkeiten der Kanzlei C.________ versiegelten Akten sei nicht sie, sondern Rechtsanwalt Dr. D.________. Aus diesem Grund richte sich das Entsiegelungsverfahren gegen die falsche Partei. Die Gesuchstellerin hätte in einem Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. D.________ darlegen müssen, weshalb sich dieser nicht auf das Anwaltsgeheimnis berufen könne (act. 6 S. 2/3). Dieses Vorbringen ist offensichtlich verfehlt.